Komitee «NEIN zum Reklamereglement»

06. Jun 2023

Komitee «NEIN zum Reklamereglement»
Komitee «NEIN zum Reklamereglement»

Das Komitee will Sprachenvielfalt fördern und wehrt sich gegen den Zwang zur Zweisprachigkeit

Medienmitteilung
Biel, 6. Juni 2023

Das Komitee «NEIN zum Reklamereglement» hat sich intensiv mit dem von der Stadt Biel zur Abstimmung geschickten Vorlage samt dem umstrittenen «Artikel 5» zum Zweisprachigkeitszwang befasst. Die vom NEIN-Komitee geltend gemachten Bedenken richten sich vor allem auf die unbedachten Folgen des Zweisprachigkeitszwangs. Dabei hat die Stadt Biel diesbezügliche Einsprachen bisher vollständig ignoriert. Die von der Stadt Biel am 31. Mai ergänzenden Abstimmungsinformationen zum Spielraum in der Umsetzung widersprechen dem strikten «Artikel 5» fundamental. Nur mit einem NEIN zum Reklamereglement kann die Bieler Bevölkerung dies am 18. Juni noch korrigieren.

Statt für günstige Rahmenbedingungen zu sorgen, wird die Politik nicht müde, den Bieler KMU, dem lokalen Gewerbe und den nationalen Werbetreibenden immer neue Vorschriften zu machen. Der Artikel zur Zweisprachigkeit für baubewilligungspflichtige kommerzielle Reklamen ist der neuste Schildbürgerstreich und so zwingend gefasst, dass künftig keine ein- oder mehrsprachige Reklamen mehr erlaubt wären.

Im Artikel 5 steht klipp und klar:

«Alle Reklamen müssen, gestützt auf die in der kantonalen Verfassung verankerten und in der Stadt Biel geltenden Prinzipien zur Zweisprachigkeit, in den beiden offiziellen Amtssprachen konzipiert werden.»

Unklarer Spielraum
Selbst wenn im Abstimmungsbüchlein auf Seite 8 unten steht: «Die Formulierung (zum Artikel 5) lässt «Spielraum für eine angemessene Umsetzung», wird nicht schriftlich und im Detail festgehalten, worin dieser Spielraum besteht. Im Gegenzug ist die «MUSS-Formulierung» im Reglement sehr klar und sehr strikt. Die Empfehlung des NEIN-Komitees, das Wort MÜSSEN in SOLLEN zu ändern, wurde ignoriert. Die von der Stadt im Abstimmungskampf erwähnten angemessenen «Ausnahmen» für Eigennamen, Marken und Slogans kommen im 25-seitigen Büchlein mit keinem Wort vor. Klare Sachverhalte fehlen.

Bieler Behörden-Willkür stellt sich über das Schweizer Gesetz
Ausnahmen werden folglich künftig nicht entlang der Schweizer Gesetze für Werbung, sondern nach eigenem Gutdünken der Stadt-Verantwortlichen entschieden. Nicht klar ist zudem, von welcher Stelle, nach welchen Kriterien unter welchen Ressourcen die Kontrollen erfolgen werden. Das NEIN-Komitee wehrt sich gegen diese Behörden-Willkür und gegen die Rechtsunsicherheiten.

Kultur geniesst alle Freiheiten, Gewerbe nicht
Andere Sprachen, wie Italienisch, Englisch, Schweizer Dialekt und Spanisch, sind für baubewilligungspflichtige kommerzielle Reklamen mit dem neuen «Artikel 5» faktisch verboten. Das neue Reklamereglement zwingt kommerzielle Werbetreibende zu zweisprachiger Reklame in Deutsch und Französisch, auch wenn diese aus bestimmten Gründen nur in einer Sprache kommunizieren oder eine ausgewählte Zielgruppe in einer anderen Sprache erreichen wollen. Einzige Ausnahme sind Kulturplakate, welcher gegenüber allen anderen kommerziellen Plakaten besser gestellt werden.

Zwingende Übersetzungshilfen für Slogans wie «Ici c’est Bienne!»
Betroffen sind aber auch Slogans auf kommerziellen Plakaten wie jener vom EHCB «Ici c’est Bienne!». Dieser muss gemäss Artikel 5 neu mit deutscher Übersetzungshilfe konzipiert werden: «Hier ist Biel!» Das ist unsinnig und auch gar nicht so gewünscht. Weitere Unternehmen wie Nespresso («What else?») oder Omega («Mission to Moon») oder Nike («Just do it!»), welche ihre Headlines auf Reklamen für die ganze Welt in Englisch konzipieren, müssten ihre Texte ebenfalls anpassen und Übersetzungshilfen in Deutsch und Französisch geben.

Alle Bedenken wurden ignoriert
Obwohl genau diese Argumente in den letzten Jahren in den Einsprachen von Verbänden gegenüber der Stadt Biel ins Feld geführt wurden, hat die Verwaltung den zwanghaften «Artikel 5» zur Zweisprachigkeit nicht aus dem Reglement genommen und war in diesem Punkt zu keinerlei Kompromissen bereit.

Verletzung der Grundrechte
Das neue Reklamereglement stellt mit dem Artikel 5 einen Eingriff in verfassungsmässige Grundrechte (wie Wirtschaftsfreiheit, Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit) dar und verstösst in verschiedener Hinsicht gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip.

Kostenfolge für die Steuerzahlenden
Das NEIN-Komitee geht davon aus, dass die Restriktionen des neuen Reklamereglements zu weniger Reklamen in Biel führen und damit weniger Einnahmen für die Stadt generieren werden. Und: Wer Zweisprachigkeit in Reglementen für kommerzielle baubewilligungspflichtige Plakate vorschreibt, muss Zweisprachigkeit dann auch kontrollieren, damit sie eingehalten wird. Die Kontrollen der neu zu schaffenden Reklamepolizei gehen zu Lasten der Steuerzahlenden.

Forderungen: NEIN zum neuen Reklamereglement in dieser Form
Der «Artikel 5» mit dem Zwang zur zweisprachigen Konzeption ist aus dem Reglement zu streichen. Das NEIN-Komitee strebt aktiv eine freiwillige Anwendung und Förderung der Zweisprachigkeit an, bei der die Sprach- und Kunstfreiheit in der Werbung sichergestellt ist.

Das Komitee ruft daher die Bieler Bevölkerung dazu auf, am 18. Juni zum Reklamereglement in dieser Form ein NEIN in die Urne zu legen.
Komitee «NEIN zum Reklamereglement»
Lokal: SVP Biel, FDP Biel, Parti Radical Romand Bienne, GLP, Bieler KMU’s, HIV Biel sowie der EHC Biel.
National: Aussenwerbung Schweiz (AWS), Schweizer Werbe-Auftraggeberverband (SWA), Kommunikation Schweiz (KS/CS) und Promarca.

Das NEIN-Komitee ist am Samstag in Biel
Am Samstag, 10. Juni, von 9 bis 12 Uhr, werden Vertreter:innen des NEIN-Komitees auf dem Bieler Zentralplatz und am SBB Bahnhof Biel mit einer Standaktion auf sich aufmerksam machen. Dabei werden Flyer verteilt und Fragen der Bevölkerung beantwortet.

Mehr Infos und Stimmen
Eine Webseite bietet vertiefte Informationen und persönliche Stimmen aus dem überparteilichen Komitee. Weitere Einzelheiten: www.vielfalt-biel.ch


Kontakt für Medienschaffende
Komitee «NEIN zum Reklamereglement»

Nadja Mühlemann, Geschäftsführerin AWS und Co-Leitung NEIN-Komitee
T+41 58 220 70 71, Mail: office@aussenwerbung-schweiz.ch

Roland Ehrler, Direktor SWA und Co-Leitung NEIN-Komiteee
T+4144 363 18 38, Mail: rlndhrlrsw-sch