JUP (VSM, SWA)

Die Jahresumsatzprämie (JUP) können Werbeauftraggeber beanspruchen, wenn diese ihre Werbung direkt bei Verlagen und nicht über eine Werbe-/Mediaagentur (mit Beraterkommission „BK“) disponieren. Die JUP 1 gilt für Umsätze der Tages- und Wochenpresse und beträgt in der Regel 5% (analog der BK). Die JUP 2 gilt für Umsätze der Publikums-, Spezial- und Fachpresse und beträgt in der Regel 5% bis 15% (analog der Höhe der BK). Die Kumulation von BK und JUP ist nicht möglich!

Die Jahresumsatzprämie (JUP) können Werbeauftraggeber beanspruchen, wenn diese ihre Werbung direkt bei Verlagen und nicht über eine Werbe-/Mediaagentur (mit Beraterkommission «BK») disponieren. Die JUP 1 gilt für Umsätze der Tages- und Wochenpresse und beträgt in der Regel 5% (analog der BK). Die JUP 2 gilt für Umsätze der Publikums-, Spezial- und Fachpresse und beträgt in der Regel 5% bis 15% (analog der Höhe der BK). Die Kumulation von BK und JUP ist nicht möglich!